AGBs

AGBs 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rauchgeflüster – Streetfood & Catering

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Catering- und Streetfood-Leistungen der Firma Rauchgeflüster – Streetfood & Catering, Inhaber Florian Deist, gegenüber privaten, gewerblichen sowie öffentlichen Auftraggebern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Rauchgeflüster bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • BBQ-Catering
  • Streetfood-Catering
  • Live-Cooking
  • Firmenveranstaltungen
  • Hochzeiten
  • Geburtstage
  • Vereinsveranstaltungen
  • Private Feiern
  • Lieferung von Speisen
  • Grill- und BBQ-Spezialitäten
  • Buffets
  • Fingerfood
  • Paella-Catering
  • Burger- und Plancha-Catering

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 4 Preise

Alle Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Für Cateringaufträge gilt:

  • 30 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung.
  • Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  • Bei kurzfristigen Veranstaltungen (unter 14 Tagen Vorlauf) kann die vollständige Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

§ 6 Gästezahl und Änderungen der Teilnehmerzahl

  1. Die bei Auftragserteilung angegebene Gästezahl dient zunächst als Planungsgrundlage.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die endgültige und verbindliche Gästezahl spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Gästezahl gilt als Garantiezahl und bildet die Grundlage für den Wareneinkauf, die Personalplanung, die Vorbereitung sowie die Rechnungsstellung.
  3. Eine Verringerung der Gästezahl nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen. Die mitgeteilte Garantiezahl wird unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl vollständig berechnet.
  4. Eine Erhöhung der Gästezahl nach Ablauf der Frist ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Rauchgeflüster möglich. Rauchgeflüster wird sich bemühen, zusätzliche Gäste zu berücksichtigen, kann dies jedoch aufgrund von Warenverfügbarkeit, Produktionskapazitäten und Personalplanung nicht garantieren.
  5. Werden zusätzliche Gäste berücksichtigt, erfolgt die Berechnung zu den vereinbarten Einzelpreisen bzw. den im Angebot festgelegten Konditionen.
  6. Kurzfristige Änderungen oder Zusatzbestellungen während der Veranstaltung werden – soweit organisatorisch und logistisch möglich – ausgeführt und gesondert berechnet. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.

§ 7 Änderungen durch den Auftraggeber

  1. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs (z. B. Speisenauswahl, Menüfolge, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Aufbau, Equipment oder sonstige vereinbarte Leistungen) sind Rauchgeflüster unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  2. Änderungen können bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn grundsätzlich kostenfrei berücksichtigt werden, sofern dadurch kein zusätzlicher Material-, Personal- oder Organisationsaufwand entsteht.
  3. Änderungen, die innerhalb von 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn gewünscht werden, können nur nach Verfügbarkeit und mit ausdrücklicher Zustimmung von Rauchgeflüster berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
  4. Entstehen durch nachträgliche Änderungen zusätzliche Kosten, insbesondere durch bereits bestellte Lebensmittel, Sonderbestellungen, zusätzlichen Personalbedarf, Mietmaterial, längere Einsatzzeiten, zusätzliche Fahrten oder organisatorischen Mehraufwand, werden diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Änderungen des Veranstaltungsortes oder der Veranstaltungszeit nach Ablauf der vorgenannten Frist gelten als wesentliche Vertragsänderung. Rauchgeflüster behält sich in diesem Fall vor, das Angebot neu zu kalkulieren oder den Auftrag abzulehnen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
  6. Kurzfristige Änderungswünsche während der Veranstaltung werden, soweit organisatorisch und logistisch möglich, ausgeführt und nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
  7. Änderungen, die die Qualität der angebotenen Speisen, die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften oder einen reibungslosen Veranstaltungsablauf gefährden würden, können von Rauchgeflüster aus fachlichen Gründen abgelehnt werden.

§ 8 Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber

Es gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage: 30 % des Auftragswertes
  • 13 bis 7 Tage: 50 % des Auftragswertes
  • 6 bis 3 Tage: 75 % des Auftragswertes
  • weniger als 72 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes
  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vereinbarte Veranstaltung jederzeit vor dem Veranstaltungstermin in Textform zu stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierung beim Auftragnehmer.
  2. Im Falle einer Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung:
  3. Die Ausfallvergütung berücksichtigt insbesondere die vom Auftragnehmer im   Hinblick auf die Veranstaltung bereits getroffenen Dispositionen, die reservierten Personal- und Sachkapazitäten sowie den Umstand, dass die für den Veranstaltungstermin reservierten Kapazitäten kurzfristig regelmäßig nicht anderweitig genutzt werden können.
  4. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden bzw. Aufwand zu ersetzen.
  5. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Auf die Ausfallvergütung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen angerechnet, die der Auftragnehmer infolge der Stornierung durch eine anderweitige Nutzung der für die Veranstaltung vorgesehenen Kapazitäten erzielt.
  6. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die aufgrund der Stornierung geschuldete Ausfallvergütung und sonstige berechtigte Ansprüche des Auftragnehmers angerechnet. Soweit die Anzahlung den geschuldeten Betrag übersteigt, wird der überschießende Betrag an den Auftraggeber zurückerstattet.

§ 9 Lieferung und Aufbau

Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Stellplatz für Fahrzeug, Anhänger oder Pavillon zur Verfügung. Sofern Strom oder Wasser vereinbart wurden, sind diese kostenfrei bereitzustellen. Sollten die Gegebenheiten vor Ort von den vereinbarten Voraussetzungen abweichen und dadurch Mehraufwand entstehen, kann dieser zusätzlich berechnet werden.

§ 10 Veranstaltungsablauf

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Rauchgeflüster zum vereinbarten Zeitpunkt uneingeschränkten Zugang zum Veranstaltungsort erhält. Verzögerungen, die nicht durch Rauchgeflüster verursacht werden, verlängern die Einsatzzeit entsprechend und können zusätzlich berechnet werden.

§ 11 Leihmaterial

Zur Verfügung gestelltes Geschirr, Besteck, Chafing Dishes, GN-Behälter oder sonstiges Equipment bleiben Eigentum von Rauchgeflüster. Beschädigungen oder Verluste werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

§ 12 Lebensmittel

Rauchgeflüster arbeitet nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann eine vollständige Kreuzkontamination mit Allergenen nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber informiert Rauchgeflüster rechtzeitig über Allergien oder Unverträglichkeiten seiner Gäste.

§ 13 Mitgebrachte Speisen

Für vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellte Speisen und Getränke übernimmt Rauchgeflüster keine Haftung hinsichtlich Qualität, Lagerung oder Lebensmittelsicherheit.

§ 14 Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien oder vergleichbarer Ereignisse) nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

1. Unmöglichkeit der Durchführung aufgrund höherer Gewalt

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder eines vergleichbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignisses endgültig unmöglich oder objektiv unzumutbar, entfällt die Leistungspflicht des Auftragnehmers im Umfang der betroffenen Leistungen.

Bereits erbrachte Leistungen sowie Kosten, die dem Auftragnehmer bis zum Eintritt des Ereignisses entstanden und nicht mehr vermeidbar sind, werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

Soweit der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt nicht zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet ist, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen der ausgefallenen oder verspäteten Leistung, soweit der Auftragnehmer das Ereignis nicht zu vertreten hat und keine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.

2. Behördliche Beschränkungen und Veranstaltungsverbote

Wird eine Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung, eines gesetzlichen Verbots oder einer vergleichbaren hoheitlichen Maßnahme untersagt oder wesentlich eingeschränkt, wird der Auftragnehmer zunächst prüfen, ob die Catering-Leistung unter angepassten Bedingungen noch erbracht werden kann. Ist dies nicht möglich oder für eine Vertragspartei unzumutbar, gelten die Regelungen über höhere Gewalt entsprechend.

§ 15 Haftung

Rauchgeflüster haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rauchgeflüster nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren Schaden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung bleiben unberührt.

§ 16 Bild- und Werberechte

Rauchgeflüster ist berechtigt, während der Veranstaltung Fotos der Speisen, des Buffets und des Caterings anzufertigen und für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Printmedien) zu verwenden. Personen werden hierbei nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung erkennbar veröffentlicht.

§ 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.

Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 18 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Geschäftssitz von Rauchgeflüster Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Rauchgeflüster
Inhaber: Florian Deist

Brombachstraße 17
79618 Rheinfelden (Baden)

E-Mail: smoke@rauchgefluester.com

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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